Sackundeprüfung PSAgA
Entsprechend den Vorgaben der Berufsgenossenschaft (BGG 906 ZH1/55) muss jede Persönliche SchutzAusrüstung gegen Absturz einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Unsere Leistung für Sie:
· Prüfung der PSA nach Vorgaben der Hersteller und der BG
· Wartungsvertrag für Ihre PSA
· Beratung zu notwendigen Änderungen
· im Raum Niedersachsen Prüfung vor Ort